Sachverständigenkanzlei Immobilienbewertung Immobiliengutachten Stuttgart Pforzheim Karlsruhe Ludwigsburg

Immobilienbewertungen
und
Immobiliengutachten

Steuern - Erbschaft - Scheidung

Stuttgart
Pforzheim
Karlsruhe
Ludwigsburg

Wie erfolgen Immobilienbewertungen oder wie wird ein Immobiliengutachten erstellt?

Wie hoch ist der Verkehrswert meiner Immobilie oder meines Grund und Bodens?

Welche Immobilienbewertungen und Immobiliengutachten sorgen für Sicherheit vor Gericht?

Die Sachverständigenkanzlei Dr. von Khurja bietet umfangreichen Service und Expertenberatung rund um das Thema 
Immobilienbewertung und Immobiliengutachten.

Meine Kernkompetenz liegt in der Erstellung von Immobilienbewertungen und Immobiliengutachten nach aktuellen Richtlinien für private und institutionelle Auftraggeber. Diese von Behörden und Gerichten anerkannte Wertgutachten bringen Klarheit, zum Beispiel:

  • bei einer Scheidung zur Ermittlung des Zugewinns,
  • im Rahmen einer Erbschaft zur Ermittlung von Ausgleichs- und Pflichtteilsansprüchen
  • bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder
  • für Investmententscheidungen.

Gleichstellung von Immobilienbewertungen und Immobiliengutachten
zertifizierter Gutachter (von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle)
mit Immobilienbewertungen und Immobiliengutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen !

Mit der aktuellen Änderung von § 198 BewG, die am 23.07.2021 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber klargestellt, dass nun auch Gutachten von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifizierter Sachverständiger nicht nur bei der Finanzverwaltung, sondern jetzt auch bei den Finanzgerichten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen können. Die Gutachten zertifizierter Sachverständiger wurden damit ausdrücklich den Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gleichgestellt und die hohe Reputation des nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen weiter gefestigt. 

Der neue Gesetzeswortlaut von § 198 Abs. 2 BewG lautet: 

(1) …
(2) Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.
(3) …

Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle - weltweit anerkannt !

Auch in zahlreichen zivilrechtlichen Gerichtsurteilen wurde bereits entschieden, dass die Zertifizierung, sofern sie durch eine nach dem Standard der DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, eine mit der öffentlichen Bestellung vergleichbare Qualifikation darstellt.

Bei der ISO 17024 handelt es sich zudem um eine weltweit anerkannte und durch internationale Verträge vereinbarte Norm. Durch Anerkennung der Weltnorm ISO 17024 als europäische Norm (EN) und als Deutsche Norm (DIN) ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 auch in Deutschland voll anerkannt.

Eine detaillierte Darstellung der „Richtungsweisende[n] Gesetzgebung im Sachverständigenwesen“ hat der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF) veröffentlicht.

 

Wie funktioniert eine professionelle Immobilienbewertung?

Der Begriff Immobilienbewertung (auch Verkehrswertermittlung oder Marktwertermittlung) wird allgemein für den Vorgang der Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken verwendet.

Ziel der Immobilienbewertung ist es, den Wert zu ermitteln (§ 194 BauGB): 

  • der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, 
  • im gewöhnlichen Geschäftsverkehr,
  • nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, 
  • der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks
  • ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse 

zu erzielen wäre.

Hierbei finden grundsätzlich die folgenden drei Verfahren Anwendung:

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren

Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens richtet sich in der Regel nach der Art der zu bewertenden Immobilie. 

Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum wird in der Regel vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren bewertet. Der Wert von Renditeimmobilien (z. B. Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien) wird üblicherweise mit dem Ertragswertverfahren und der Wert eigengenutzter Immobilien (z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.

Anlässe für Immobilienbewertungen und Immobiliengutachten

Steuern - Erbschaft - Scheidung

Die Sachverständigenkanzlei Dr. von Khurja erstellt Immobilienbewertungen und Immobiliengutachten insbesondere für die folgenden Anlässe und bietet Ihnen individuelle und passende Lösungen für genau Ihren Fall. 

Sollten Sie für eine andere Lebenssituation eine Immobilienbewertung oder ein Immobiliengutachten benötigen, kommen Sie gerne auf mich zu. 

Erbfall
Schenkung

  • Gutachten für die Erbschaft- und Schenkungssteuer zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt 

  • Gutachten zur Ermittlung von Ausgleichs- und Pflichtteilsansprüchen unter Erben

  • Gutachten im Rahmen eines geplanten Teilverkaufs der Immobilie zur Ermittlung der Auszahlungsansprüche

Heirat
Scheidung

  • Gutachten zur Ermittlung des  Anfangsvermögens bei Heirat

  • Gutachten zur Feststellung des Zugewinns und Ermittlung von Ausgleichsansprüchen bei Scheidungen

  • Schiedsgutachten zur schnellen Streitbeilegung

Schieds- und Gegengutachten

  • Schiedsgutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten insbesondere im Rahmen erb- und familienrechtlicher Auseinandersetzungen

  • Gegengutachten zur professionellen Argumentation gegen vorhandene Gutachten der Gegenseite

Finanzamt
Unternehmen

  • Gutachten für die Grundsteuer zum Nachweis des tatsächlichen Werts des Grund- und Bodens gegenüber dem Finanzamt

  • Gutachten für die Erbschaft- und Schenkungssteuer zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt

  • Gutachten zur Ermittlung von Immobilienwerten bei Betriebsübergang und Betriebsaufgabe

Vormundschaft
Betreuung

  • Gutachten zur Begründung und Plausibilisierung von Immobilientransaktionen gegenüber Betreuungs- und Nachlassgerichten

Kredit- und Finanzwirtschaft

  • Beleihungswertgutachte nach § 16 PfandBG

  • Gutachten im Rahmen eines geplanten Teilverkaufs der Immobilie zur Ermittlung der Auszahlungsansprüche

Welche Arten von Immobilienbewertungen und Immobiliengutachten gibt es?

Im Rahmen der Immobilienbewertung gibt es zahlreiche Anlässe für die Erstellung von Immobiliengutachten.

Je nach Kundenanforderung bietet Ihnen die Sachverständigenkanzlei Dr. von Khurja individuelle und passende Lösungen.

Kurzbewertungen

werden häufig als kurze Marktwertschätzung zur Unterstützung von Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie bei unstreitigen Familien- und Erbschaftsangelegenheiten benötigt. Kurzbewertungen sind nur eingeschränkt gegenüber Gerichten und Behörden verwendbar. 

Vollgutachten

sind sehr ausführliche und von Behörden und Gerichten anerkannte Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB und dienen in der Regel zur Vorlage bei Gerichten, Behörden, Finanzämtern oder bei streitigen Familien- und Erbschaftsangelegenheiten.

Schiedsgutachten

dienen der außergerichtlichen Streitbeilegung. Dazu schließen die Parteien einvernehmlich eine Schiedsvereinbarung. 

In Art und Umfang entspricht das Schiedsgutachten einem ausführlichen Vollgutachten.

Gegengutachten

sind hilfreich, wenn in einem Streitfall bereits ein Wertgutachten z.B. von der gegnerischen Partei für die Immobilie vorliegt. Erscheint dieses nicht schlüssig, dient ein Gegengutachten zur weiteren Plausibilisierung. 

Auch diese Art des Gutachtens entspricht inhaltlich einem ausführlichen Vollgutachten. 

Egal, ob große Aufgabe oder Kleinigkeit: ich bin stets persönlich für Sie da!

Entdecken Sie jetzt die Immobilienbewertung der Sachverständigenkanzlei Dr. von Khurja:

freundlich, fair, kompetent, vielseitig – und unkomplizierter als gedacht! 

Aufgrund meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwältin weiß ich genau, was Gerichte, Rechtsanwälte und Steuerberater erwarten und spreche deren Sprache!

Als Immobiliengutachterin erstelle ich für Sie professionelle Immobilienbewertungen und Immobiliengutachten insbesondere in den folgenden Regionen:

Stuttgart

Pforzheim

Karlsruhe

Ludwigsburg

Sollte Ihre Immobilie in einer anderen Region liegen, kontaktieren Sie mich gerne trotzdem. In Einzelfällen bewerte ich Immobilien auch in angrenzenden Gebieten, ggf. in Kooperation mit dort ansässigen Kolleginnen und Kollegen.

Ablauf und einzelne Schritte der Immobilienbewertung
und der Erstellung von Immobiliengutachten

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Ablauf und einzelne Schritte der Immobilienbewertung

1. Schritt - Kontaktaufnahme mit der Sachverständigenkanzlei Dr. von Khurja

Zur Klärung der folgenden Fragen nehmen Sie bitte telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular Kontakt mit der Sachverständigenkanzlei Dr. von Khurja auf.

  • Welche Art von Wertgutachten benötige ich für meinen konkreten Bewertungsanlass?
  • Mit welchen Kosten muss ich für die Erstellung eines Wertgutachtens rechnen?
  • Welche Unterlagen werden für die Erstellung des Wertgutachtens benötigt?
  • Wie lange dauert die Erstellung des Wertgutachtens?

2. Schritt - Übersendung der Beauftragungsunterlagen

Die Sachverständigenkanzlei Dr. von Khurja übersendet Ihnen die Beauftragungsunterlagen, die Sie bitte ausfüllen und unterzeichnet an die Sachverständigenkanzlei Dr. von Khurja zurücksenden. 

3. Schritt - Bereitstellung der Objektunterlagen

Sie stellen der Sachverständigenkanzlei Dr. von Khurja alle für die Bewertung der Immobilie notwenigen Objektunterlagen, Informationen und Auskünfte, gemäß Auflistung in den Beauftragungsunterlagen zur Verfügung. 

Die Bearbeitung des Gutachtens kann erst beginnen, wenn alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

Gegen Aufwandserstattung können evtl. fehlende Unterlagen auch mittels der – im Rahmen der Beauftragung – erteilten Vollmacht durch die Sachverständigenkanzlei Dr. von Khurja bei den zuständigen Behörden beschafft werden.

4. Schritt - Ortsbesichtigung und ausführliche Dokumentation

Nach Durchsicht sämtlicher Objektunterlagen vereinbaren wir einen Ortstermin und besichtigen gemeinsam die gesamte Immobilie. 

Hierbei wird von mir ein Besichtigungsprotokoll und eine Fotodokumentation über die Immobilie erstellt. 

Für die umfassende Besichtigung benötige ich Zugang zum gesamten Grundstück, allen Garagen und Räumen, inkl. Keller und Dachboden. 

5. Schritt - Ausarbeitung der Immobilienbewertung und Erstellung des Immobiliengutachtens

Es erfolgt die Ausarbeitung der Immobilienbewertung und die Erstellung des Immobiliengutachtens.

6. Schritt - Übersendung des Gutachtens nebst Abschlussrechnung

Wir übersenden Ihnen das gedruckte und gebundene Wertgutachten (in der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen) nebst Vergütungsrechnung per Post an die von Ihnen in der Beauftragung genannte Kontaktadresse. 

Sie überweisen den vereinbarten Rechnungsbetrag an die in der Beauftragung genannte Bankverbindung. 

Grundsätze der Immobilienbewertung und der Gutachtenerstellung

Persönlich, unabhängig und weisungsfrei

Meine Gutachten stehe unter der Prämisse einer persönlichen, unabhängigen, unparteiischen, weisungsfreien und gewissenhaften Aufgabenerfüllung unter strikter Neutralität.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Über meine Leistungen als Sachverständige werden entsprechende Aufzeichnungen und jeweils ein Gutachtenexemplar pflichtgemäß mindestens 10 Jahre aufbewahrt.

Verschwiegenheit

In Ausübung meiner Tätigkeit unterliegen ich und meine Mitarbeiter der absoluten Schweigepflicht über alle Informationen, die im Rahmen der Immobilienbewertung bekannt werden. 

Regelmäßige Fortbildungen

Regelmäßige Fortbildungen und Erfahrungsaustausch unter Kolleginnen und Kollegen sind selbstverständlich, da diese zu einer gelungenen Gutachtenerstellung beitragen. 

Kontaktieren Sie mich !

Um Ihren Zeitaufwand gering zu halten, kommuniziere ich selbstverständlich auch digital mit Ihnen.

    Gewünschte Leistung

    ImmobilienbewertungAnwaltliche Beratung