Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidirg erklärt und den Gesetzgeber mit einer Neuregelung bis zum 31.12.2019 beauftragt. In seiner Begründung stellte das BVerfG fest, dass der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG verletzt sei. Bei der Neuregelung besteht zwar großer Spielraum; sie soll aber folgerichtig und gleichheitsgerecht umgesetzt werden.